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Neu Dokument-ID: 509042

Vorschrift

Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)

Inhaltsverzeichnis

§ 39.

idF www.rechtsanwaelte.at | Datum des Inkrafttretens 10.05.2011

Lehnt der ersuchte Rechtsanwalt die Übernahme der Subtitution ab, so hat er dies dem ersuchenden Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen; dessen ungeachtet hat er in dringenden Fällen das Nötige vorzukehren, um den ersuchenden Rechtsanwalt und dessen Partei vor nachteiligen Folgen zu bewahren.