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Dokument-ID: 123088
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 (K-WBFG 1997)
§ 39b. Erlöschen des Anspruchs auf Wohnbeihilfe
Der Anspruch auf Wohnbeihilfe erlischt bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn
- der Mietvertrag des Antragstellers aufgelöst wird oder
- die Wohnung entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes
benützt wird.
(LGBl. Nr. 79/2011)