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Neu Dokument-ID: 271637

Kommentar

§ 41 WEG 2002

Diese Regelung betrifft die schriftliche Vereinbarung zwischen WE-Organisator und WE-Bewerber hinsichtlich Kostensteigerungen im Sinne von Bau- einschließlich der Finanzierungskosten, jedoch nicht der Grundbeschaffungskosten.

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