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Neu Dokument-ID: 509166

Vorschrift

Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)

Inhaltsverzeichnis

§ 44.

idF www.rechtsanwaelte.at | Datum des Inkrafttretens 10.05.2011

Der Rechtsanwalt hat den Kanzleiangestellten (ausgenommen Lehrlinge und Praktikanten) jedenfalls nicht unter € 1.000,– brutto 14mal jährlich bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden (ohne Einbeziehung von Sachbezügen oder unregelmäßigen Entgeltbestandteilen) zu entlohnen. Der Rechtsanwalt darf mit einem Kanzleiangestellten – ausgenommen in den Fällen des Artikel IV – kein wie immer geartetes Beteiligungsverhältnis eingehen; überhaupt hat er alles zu unterlassen, was ihn in eine finanzielle Abhängigkeit von einem Kanzleiangestellten bringen könnte.