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Neu Dokument-ID: 1051268

Kommentar

§ 5 WGG

Revisionsverband

Durch das in § 5 Abs 1 WGG angesprochene Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 (GenRevRÄG 1997) wurde das bisherige, auf mehrere Rechtsquellen verstreute Genossenschaftsrevisionsrecht bereinigt, zusammengefasst und inhaltlich an Standards des modernen Revisionswesens angepasst. Das GenRevRÄG 1997 gliedert sich in 5 Artikel: Artikel I enthält das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 (GenRevG), Artikel II Änderungen des Gesetzes über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, mit denen die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften nach dem HGB (Anmerkung: nunmehr Unternehmensgesetzbuch [UGB]) auch für Genossenschaften bestimmter Größe übernommen werden sollten (…) (RV 840 BlgNR XX. GP, 16).

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