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Dokument-ID: 509181
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 58.
Solange der Rechtsanwalt für eine Partei in der Verfahrenshilfe bestellt ist, darf er deren Vertretung in dieser Sache gegen Entlohnung nicht übernehmen; eine von seiner Partei nach Abschluß der Vertretung oder von einem Dritten auch schon vorher aus freien Stücken angebotene Entlohnung darf er jedoch annehmen.