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Neu Dokument-ID: 509181

Vorschrift

Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)

Inhaltsverzeichnis

§ 58.

idF www.rechtsanwaelte.at | Datum des Inkrafttretens 10.05.2011

Solange der Rechtsanwalt für eine Partei in der Verfahrenshilfe bestellt ist, darf er deren Vertretung in dieser Sache gegen Entlohnung nicht übernehmen; eine von seiner Partei nach Abschluß der Vertretung oder von einem Dritten auch schon vorher aus freien Stücken angebotene Entlohnung darf er jedoch annehmen.