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Kommentar

§ 58a WEG 2002

Wohnrechtsnovelle 2009 – Überblick

Schwerpunkt der Wohnrechtsnovelle 2009 lagen in

  • der Neuregelung der Kautionsveranlagung (§ 16b MRG),
  • der Festlegung, dass eine Valorisierung der Richtwerte nunmehr im 2-Jahres-Rhythmus erfolgt (§ 5 Abs 2 RichtwertG),
  • der Konkretisierung, dass auch die inhaltliche Überprüfung der Heizkostenabrechnung im Außerstreitverfahren erfolgt (§ 25 Abs 1 Z 8a HeizKG),
  • in der Konkretisierung der Kostentragungspflicht iZm der Besorgung eines Energieausweises und
  • in der Festlegung der Pflicht zur Besorgung und Zurverfügungstellung eines Energieausweises als Verpflichtung des Verwalters und Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung.

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