© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 411114

Kommentar

§ 58b WEG 2002

Die Neuerungen im Wohnungseigentumsrecht treten wie die übrigen Inhalte dieser Novelle mit 1. Mai 2012 in Kraft. Intertemporal kommen die Erleichterungsregelungen des § 3 Abs 4 WEG 2002 zur Anwendung, wenn der Antrag auf Einverleibung des Wohnungseigentums nach Ablauf des 30. April 2012 bei Gericht eingeht, die Neuerungen zur Anteilsberichtigung in § 10 WEG 2002 hingegen dann, wenn die Grundlagen der Berichtigung – nämlich entweder das Nutzwert(neu)festsetzungsverfahren oder das neue Nutzwertgutachten – erst nach diesem Zeitpunkt abschließend vorliegen (Regierungsvorlage).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop