© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 509185
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 60.
Der mittlerweilige Stellvertreter, der für einen Rechtsanwalt bestellt wurde, welcher vorübergehend die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft verloren hat, ist nicht Substitut des Rechtsanwaltes, für den er bestellt wurde. Er hat mit der Sorgfalt des Rechtsanwaltes die Interessen der Parteien ebenso wie die Interessen des Rechtsanwaltes, für den er bestellt wurde, zu wahren. Im Widerstreit haben die Interessen des Rechtsanwaltes gegenüber jenen der Partei zurückzutreten.