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Dokument-ID: 509195
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 68. Keine anschließende einseitige Beratung/Vertretung
Wurde der Rechtsanwalt als Mediator tätig, so ist eine einseitige Beratung oder Vertretung einer der Parteien in dieser oder einer damit zusammenhängenden Angelegenheit gegen andere Parteien, die an der Mediation teilgenommen haben, nicht gestattet.