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Neu Dokument-ID: 1104017

Kommentar

§ 7 WGG

Überblick

§ 7 WGG stellt eine in der Praxis bedeutsame (und verhältnismäßig oft novellierte) Bestimmung dar, die die Geschäftstätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigung regelt. Sie stellt sich überblicksmäßig wie folgt dar:

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