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Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.1 Absetzung für Abnutzung (AfA)

AfA-Satz

Betrieblicher Bereich

Der AfA-Satz für Gebäude des Betriebsvermögens beträgt gem § 8 Abs 1 EStG einheitlich 2,5 %. Für Gebäude des Betriebsvermögens, die zu Wohnzwecken vermietet werden, beträgt der AfA-Satz einheitlich 1,5 %.

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