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Dokument-ID: 573902
11.1 Allgemeines zum Erbrecht bei Wohnungseigentum
Das Erbrecht ist grundsätzlich im Achten Hauptstück des ABGB geregelt. Für den Todesfall im Wohnungseigentum heißt dies, dass diese Bestimmungen für die Frage anzuwenden sind, wer Erbe, Legatar, Pflichtteilsberechtigter ist, und zu welchen Quoten ein Erbe erbt.