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Dokument-ID: 123098
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 (K-WBFG 1997)
Anlage I
- Das höchstzulässige Jahreseinkommen (Familieneinkommen) beträgt:
- bei Einräumung des Miet- oder Nutzungsrechtes oder für die Gewährung von Annuitätenzuschüssen bei einer Haushaltsgröße von
1 Person
EUR 30.000,–
2 Personen
EUR 45.000,–
für jede weitere Person jeweils EUR 4.000,– zusätzlich;
- bei Übertragung von Wohnungen in das Eigentum (Wohnungs- eigentum) und für die Gewährung von Wohnbauförderungskrediten an natürliche Personen einen gegenüber den Höchstsätzen nach lit a jeweils um EUR 2.500,– angehobenen Betrag. (LGBl. Nr. 79/2011)
- bei Einräumung des Miet- oder Nutzungsrechtes oder für die Gewährung von Annuitätenzuschüssen bei einer Haushaltsgröße von
- Die Beträge nach Z 1 vermindern oder erhöhen sich entsprechend den Änderungen des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Indexes nach der Ausgangsbasis der Indexzahl für Jänner 2006, sobald die Änderung dieses Indexes seit der letzten Festsetzung 10 vH überschreiten. Die sich so ergebende Höhe der Beträge nach Z 1 ist jeweils auf volle EUR 1000,– aufzurunden. Die sich daraus ergebenden Änderungen der Beträge sind durch Verordnung der Landesregierung kundzumachen.(LGBl. Nr. 15/2010)