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Dokument-ID: 701928
1.1 Ansprüche aus Bauherrenversicherung – wer ist Versicherungsnehmer?
Ist ein Verwalter bestellt, so vertritt dieser gemäß § 18 Abs 3 Z 1 die Eigentümergemeinschaft. Schließt ein Hausverwalter sohin eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, so wird die durch den Hausverwalter vertretene Eigentümerschaft Versicherungsnehmerin.