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Dokument-ID: 829939
2.51 Anwendung des § 10 Abs 3 WEG zur gänzlichen Neuschaffung eines Miteigentumsanteils?
Gem § 10 Abs 3 WEG können Miteigentumsanteile aufgrund einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Nutzwertfestsetzung durch Berichtigung (§ 136 Abs 1 GBG sinngemäß) geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass es dadurch bei keinem Miteigentumsanteil zu einer Änderung von mehr als 10 % kommt.