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Dokument-ID: 786132
E 4 Anzeigepflicht des Mieters gem § 15a Abs 2 MRG bei Vertragsabschluss vor dem 01.10.2006?
OGH: Arbeiten (in einer Mietwohnung) sind auch dann als größerer Aufwand zu qualifizieren, wenn sie länger als fünf Tage dauern und die Höhe der daraus erwachsenen Kosten EUR 1.800,– übersteigt. In solchen Fällen kann eine Kategorienherabstufung nicht ausgeschlossen werden.