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1.39 Anzuwendender Verteilungsschlüssel auf Liegenschaften mit Altmietverträgen
OGH: Ein Altmietvertrag iSd § 4 Abs 1 WEG 2002 iVm § 2 Abs 1 Satz 3 MRG ist ein zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Mieter geschlossener Mietvertrag, bei welchem in einer in Miteigentum befindlichen Liegenschaft alle Miteigentümer der Liegenschaft die Rechtsstellung des Vermieters innehaben. Sie geht ex lege auf den Wohnungseigentumsbewerber über, sobald das Wohnungseigentum begründet wurde (ab der Einverleibung im Grundbuch). Für die Qualifikation eines Mietverhältnisses als Altmietvertrag kommt es zeitlich allein darauf an, dass der Mietvertrag vor Begründung des Wohnungseigentums zustande kam.