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Dokument-ID: 630764
2.1 Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum iSd § 3 WEG 2002
Wohnungseigentum – als Sonderform des Miteigentums – kann in Österreich gem § 3 WEG auf verschiedene Weise begründet werden.
- Die wichtigste Möglichkeit besteht in der Vereinbarung aller Miteigentümer einer Liegenschaft (Wohnungseigentumsvertrag).
- Daneben gibt es die Wohnungseigentumsbegründung auf Grundlage einer gerichtliche Entscheidung über eine Klage nach § 43 WEG,
- einer gerichtlichen Entscheidung in einem Verfahren zur Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft
- und einer gerichtlichen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§ 81 bis 98 EheG).