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Dokument-ID: 509200
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
Artikel XV – Empfehlungen an den Rechtsanwalt
Dem Rechtsanwalt wird empfohlen,
- in Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sich mit dem Ersatz der Barauslagen zu begnügen, wenn ein Rechtsanwalt die Säumnis verursacht hat und keine Deckung für den Kostenersatz durch einen Haftpflichtversicherer besteht;
- bei Beauftragung eines ausländischen Rechtsanwaltes im vorhinein eine Honorarvereinbarung zu treffen;
- Aufzeichnungen (Handakten) über seine Tätigkeit zu führen, die Aufschluß über seine Leistungen ermöglichen;
- sich im Verkehr mit Gerichten des Elektronischen Rechtsverkehrs zu bedienen und auf allen Schriftstücken den ADVM-Code anzuführen;
- in jenen Fällen, in denen er dem Gericht eine Kostenote legt, – unbeschadet gesetzlicher Vorschriften – auch dem Gegenvertreter eine Gleichschrift dieser Kostennote auszufolgen.