© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1127290

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden

Gem § 18 Abs 1 Z 10 EStG idF BGBl Nr 2022/10 (Ökosoziales Steuerreformgesetz Teil I) können Ausgaben für den Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizungssystems gegen ein klimafreundliches System (zB Fernwärme) oder für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden pauschal als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden. Die Sanierung dient gem Rz 573a LStR der Verbesserung der Energie- und Wärmeeffizienz von Gebäuden, beispielsweise durch die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern oder Böden oder durch den Austausch von Fenstern oder Außentüren; weiters durch Dach- und Fassadenbegrünungen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop