© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1099940

Kommentar

§ 1 BTVG

Ziel des Gesetzes

Die Vorschriften des Bauträgervertragsgesetzes verfolgen das Ziel der Verstärkung des Konsumentenschutzes in einem Bereich der Immobilienbranche, und zwar vorrangig im Bereich der Absicherung des Vorauszahlungsrisikos. Sie stellen aber nicht auf die allgemein gewerberechtliche Befugnis zur organisatorischen und kaufmännischen Abwicklung von Bauvorhaben iSd § 225 GewO ab oder schränken diese insoweit ein (OGH 11.11.1999, 7 Ob 272/99x; OGH 29.4.2003, 4 Ob 56/03v; OGH 21.03.2017, 10 Ob 17/16x).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop