© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 702721

Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.9 Bankkonto (Z 8)

Sofern der Bauträger die schuldrechtliche Sicherstellung gem § 8 BTVG wählt, muss im Bauträgervertrag gem § 4 Abs 1 Z 8 BTVG das Konto genannt sein, auf das der Erwerber die Zahlungen zu entrichten hat. Der Erwerber ist über die mit der Überweisung verbundenen Rechtsfolgen zu belehren.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop