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Neu Dokument-ID: 835454

Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9.5 Barumsatzverordnung 2016 ab 01.01.2016

Im Anwendungsbereich der Barumsatzverordnung 2016 besteht keine Registrierkassen- (§ 131b BAO), Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO).

Folgende Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen:

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