© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1026534

Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz

6.2 Bedarf es zur Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum einer gesonderten Eintragung im Grundbuch?

OGH: Kläger und Beklagter sind Wohnungseigentümer eines Gebäudes in Wien, in welchem sich eine Tiefgarage mit sieben Parkplätzen befindet. Dabei kommt jedem Eigentümer ein Parkplatz zu, wobei diese nummeriert sind und zumindest anfänglich den Hausnummern der Miteigentümer (Tür 1 – Parkplatz 1, Tür 2 – Parkplatz 2 usw) entsprachen. Der Kläger beschloss mit einem anderen Bewohner Parkplatz zu tauschen, woraufhin die Nummerierungen geändert wurden und alle danach abgeschlossenen Kaufverträge der neuen Nummerierung folgten. Als der Kläger seine Wohnung verkauft, lehnen die Käufer den zusätzlichen Kauf des Stellplatzes bis zur Klärung der diesbezüglichen Rechtslage ab. Der Kläger will daraufhin eine Grundbuchsänderung erwirken, wäre dafür aber auf die Mitwirkung aller Miteigentümer angewiesen. Er begehrte daraufhin die Beklagte, eine Miteigentümerin, welche ihre Mitwirkung verweigerte, zur Einwilligung zu verpflichten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop