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Dokument-ID: 1056021
6.36 Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen durch Umbau einer ehemaligen Tankstelle?
OGH: Änderungen iSd § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 dürfen weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer zur Folge haben. Insbesondere darf es auch zu keiner Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses und zu keiner Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen kommen.