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Dokument-ID: 374765
E 1 Begehren auf Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum an einem Mischhaus
Der erkennende Senat befasst sich mit der Frage, ob § 35 Abs 2 WEG 2002 einem Begehren auf Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum an einem so genannten „Mischhaus“ entgegensteht. Ein „Mischhaus“ ist ein Haus, an dem teilweise schlichtes Miteigentum besteht, andererseits jedoch bereits Wohnungseigentum bücherlich einverleibt wurde.