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Barbara Pogacar - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Begriffsdefinitionen im BTVG

Der Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist gem § 2 Abs 1 BTVG ein Vertrag über den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandrechts oder eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasing an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen.

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