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Dokument-ID: 377943
E 1 Bekämpfung tierischer Schädlinge und Schimmelbeseitigung als Betriebskosten?
OGH: Unter „Schädlingen“, deren Bekämpfung § 21 Abs 1 Z 2 MRG als Betriebskostenausgabe normiere, seien grundsätzlich tierische Schädlinge zu verstehen, von denen die Gefahr der Beschädigung des Hauses oder eine Gesundheitsgefahr ausgehe und die in größerer Zahl auftreten.