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Neu Dokument-ID: 835433

Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.9.4 Belegerteilungs-, annahme- und -mitnahmeverpflichtung ab 01.01.2016

Die Belegerteilungsverpflichtung gilt für empfangene Barzahlungen. Ein erteilter Beleg hat bestimmte Mindestangaben zu enthalten:

  • Lieferant
  • Fortlaufende Nummerierung
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung
  • Barzahlungsbetrag

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