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Dokument-ID: 1014771
5.34 Besteht ein Anhörungsrecht des von der Ausschließungsklage betroffenen Wohnungseigentümers?
OGH: Der Anlassfall behandelte die Frage, ob es die Anhörung eines Wohnungseigentümers bedarf, der gem § 36 WEG 2002 von der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden soll. Die dahinterstehende Frage war dabei, ob diese Mehrheitsbildung formlos ohne Anhörungsrecht der überstimmten Minderheit erfolgen kann oder ob sie der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft unterliegt und somit die Bestimmungen des WEG 2002 über die Beschlussfassung analog anzuwenden sind.