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Dokument-ID: 1018370
E 28 Besteht eine Verpflichtung des Vermieters zum Einbau eines 30 mA FI-Schalters als Zusatzschutz?
OGH: Der Mieter beantragt die Instandhaltung des Bestandobjektes durch Einbau eines 30 mA FI-Schalters als Zusatzschutz durch seinen Vermieter. Gem § 3 Abs 2 Z 4 MRG kann er Neueinführungen oder Umgestaltungen des Mietgegenstandes aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung – somit auch verpflichtende Maßnahmen nach elektrotechnischen Bestimmungen – des Vermieters verlangen. Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 4 Abs 1 ETG 1992.