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Dokument-ID: 870541
2.2 Bestellung des Verwalters
Die Betrauung eines Verwalters obliegt der Mehrheit der Wohnungseigentümer. Diese bestimmen, ob ein (externer) Verwalter bestellt wird. Sollte sich keine Mehrheit finden, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer die Bestellung eines Verwalters bei Gericht im Außerstreitverfahren beantragen.