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Dokument-ID: 809182
2.37 Bestimmtheitsanforderungen bei der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum
OGH: Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums ist gemäß § 40 Abs 2 WEG auf Antrag des Wohnungseigentumsbewerbers oder des Wohnungseigentumsorganisators (§ 2 Abs 6 Satz 2 WEG) im Grundbuch anzumerken. Ist der Wohnungseigentumsorganisator nicht alleiniger Liegenschaftseigentümer, so ist dazu die Zustimmung des alleinigen Eigentümers beziehungsweise aller (anderen) Miteigentümer der Liegenschaft erforderlich (RS0097196).