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Dokument-ID: 325603
E 12 Das Recht zur Durchsetzung des Abrechnungsanspruchs nach § 21 Abs 5 MRG
Ob einem ehemaligen Mieter gegenüber dem Vermieter ein Recht zur Durchsetzung des Abrechnungsanspruchs gemäß § 21 Abs 5 MRG hat, ist davon abhängig, wie die Betriebskosten qualifiziert werden, wenn der Vermieter von der Pauschalierung nach § 21 Abs 3 MRG Gebrauch gemacht hat.