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Dokument-ID: 1080998
5.1.4 Degressive Abschreibung
Im österreichischen Ertragsteuerrecht war bis dato bis auf wenige denkbare Ausnahmen nur die lineare Abschreibung zulässig.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz wurde die degressive Abschreibung (§ 7 Abs 1a EStG) eingeführt. Diese gilt nur im betrieblichen Bereich (§ 7 EStG befindet sich innerhalb der §§ 4–14 EStG „Gewinnermittlung“).