© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1134364
1.10.20 Einbringung und Wohnrechtseinräumung
Beispiel:
A (Einzelunternehmer) nutzt sein Grundstück zu 85 % betrieblich. Aufgrund der 80/20-Regel ist diese Nutzung untergeordnet privat, daher liegt in Summe Betriebsvermögen vor.
A bringt seinen Betrieb in eine GmbH ein. Ihm soll im Zuge der Einbringung das Wohnrecht für die privat genutzte Fläche (15 %) eingeräumt werden.