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Neu Dokument-ID: 1134364

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10.20 Einbringung und Wohnrechtseinräumung

Beispiel:

A (Einzelunternehmer) nutzt sein Grundstück zu 85 % betrieblich. Aufgrund der 80/20-Regel ist diese Nutzung untergeordnet privat, daher liegt in Summe Betriebsvermögen vor.

A bringt seinen Betrieb in eine GmbH ein. Ihm soll im Zuge der Einbringung das Wohnrecht für die privat genutzte Fläche (15 %) eingeräumt werden.

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