© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 702520
1.15 Elektronische Übermittlung von Beilagen und Bewilligungsurkunden im Grundbuchverkehr
OGH: Grundsätzlich können alle Beilagen und Einlagen an Gerichte gemäß § 1 Abs 1 Satz 1 ERV elektronisch eingebracht werden. Nach § 5 Abs 1 ERV ist die Einbringung auch in Form eines PDF-Anhangs möglich, wobei diese nach der Schnittstellenbeschreibung des Abs 2 leg cit durch automationsgestützte und strukturierte Datenübertragung zu erfolgen hat.