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Dokument-ID: 783712
1.3.8 Entstehen und Fälligkeit der Steuerschuld
Entstehung der Steuerpflicht
Die Steuerschuld entsteht, sobald der Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht die Steuerpflicht erst mit Eintritt der Bedingung oder mit der Erteilung der notwendigen Genehmigung. Davon unabhängig ist jedoch die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung.