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Dokument-ID: 374625
E 1 Ermittlung der Bedeutung von Willenserklärungen und Erhaltungsarbeiten
Um die Bedeutung von Erklärungen zu beurteilen, wird der objektive Erklärungswert herangezogen. Das bedeutet, dass es darauf ankommt, wie ein redlicher Empfänger einer Erklärung diese unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen musste. Der Inhalt einer Urkunde wird durch deren Unterfertigung also nur dann zum Inhalt der Willenserklärung des Unterfertigenden, wenn der andere Teil aus den Umständen nichts anderes entnehmen musste.