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Dokument-ID: 827329
2.45 Erneuerung schadhafter Außenfenster – Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Wartungsarbeiten im Wohnungseigentum
OGH: Gem § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 sind die allgemeinen Teile der Liegenschaft von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten. Dachflächen- und Rundfenster sind Teil der „Außenhaut“ des Gebäudes und zählen damit auch zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft.