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Dokument-ID: 700904
E 8 Ersatz der Zustimmung des Vermieters für bereits durchgeführte wesentliche Umbauarbeiten in einer Mietwohnung
OGH: Wesentliche Veränderungen eines Mietobjekts gem § 9 MRG sind solche, die schutzwürdige Interessen des Vermieters berühren. Veränderungen, die die Raumgestaltung betreffen und die neue Räume schaffen, sind nicht unwesentlich, auch wenn sie in Leichtbauweise durchgeführt werden, wie in diesem Fall durch das Einziehen einer Rigipswand. Bedingen mehrere Arbeiten einander, sind diese zur Feststellung, ob sie wesentlich sind, nicht isoliert zu betrachten, sondern als Ganzes zu beurteilen.