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Dokument-ID: 1176065
5.1.12 Erweiterte beschleunigte Gebäudeabschreibung
Ausgangslage
Im österreichischen Ertragsteuerrecht war bis dato bis auf wenige denkbare Ausnahmen nur die lineare Abschreibung zulässig.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz wurde die beschleunigte Gebäudeabschreibung als Dauerrecht (§ 8 Abs 1a EStG) eingeführt.