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Dokument-ID: 473639
E 6 Fallen Studentenheime in den Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 Z 1 MRG?
OGH: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Objekt im Rahmen eines Betriebs nach § 1 Abs 2 Z 1 MRG in Bestand gegeben wurde, ist es erforderlich auf alle Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen. Der Gesetzgeber hat sich deshalb bewusst einer Begriffsdefinition enthalten, da in diese Beurteilung stets auch die Verkehrsauffassung einfließen muss. Dies eröffnet den Gerichten einen Beurteilungsspielraum.