© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1184434

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.5 Fristverlängerung in der Liebhabereiverordnung

Einkommen, Einkünfte und Verlustausgleich

Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen natürlicher Personen (vgl § 2 Abs 1 und § 1 Abs 1 EStG), wobei unter Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich (unter anderem) mit Verlusten zu verstehen ist (§ 2 Abs 2 EStG). Entsprechendes gilt auch für Körperschaften (zB AG, GmbH), vgl § 7 Abs 2 KStG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop