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Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Einteilung der Dienstbarkeiten (Servituten, §§ 472 ff ABGB)

Grunddienstbarkeiten

Grunddienstbarkeiten: ländliche/städtische

  • Ländliche
  • Städtische
    • Als Ergänzung des Liegenschaftseigentums
    • Grundstückseigentümer als Träger der Dienstbarkeit (gehen mit Übertragung der Liegenschaft über)
    • Beispiele: Wegerecht für Überquerung, Befahrung, Viehtrieb, Schipiste, Leitungsrecht, Licht-, Luft- und Aussichtsrecht (auch als persönliche Dienstbarkeit begründbar)

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