© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1080996
1.4.2 Grundstücksveräußerungen im Betriebsvermögen
Seit 01.04.2012 gilt, dass Grundstücke im Betriebsvermögen unabhängig von Gewinnermittlungsart und Behaltedauer steuerhängig sind.
Die Immobilienertragsteuer gilt nicht bei Körperschaften, außer diese sind beschränkt steuerpflichtig (§ 21 Abs 3 Z 4 KStG).