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Dokument-ID: 793854
1.3.10 Grundstückswertverordnung 2016 – GrWV 2016
Die Grundstückswertverordnung 2016 sieht für die Ermittlung des Grundstückwerts iSd § 4 Abs 1 GrEStG zwei mögliche Ermittlungsverfahren vor, das sog Pauschalwert-Modell oder die Ermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels. Für jede wirtschaftliche Einheit kann entschieden werden, welches Ermittlungsverfahren herangezogen wird. Außerdem ist in jedem Fall der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes möglich.