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Dokument-ID: 573908
11.3 Grundvariante: Tod eines Eigentümerpartners
In dieser Variante ist der Verstorben Eigentümerpartner iSd § 13 WEG gewesen.
Unabhängig von der Anzahl weiterer Erben ordnet das Gesetz bei Eigentümerpartnerschaft zunächst an, dass der überlebende Partner von Gesetz wegen unmittelbar Eigentümer des hinterlassenen halben Mindestanteils wird (§ 14 Abs 1 Z 1 WEG 2002). Grund dafür ist, dass dem überlebenden Eigentümerpartner nicht aufgezwungen werden soll, sein Eigentum mit Personen zu teilen, mit denen er ursprünglich kein Wohnungseigentum teilen wollte.