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E 78 Ist eine strafrechtliche Verurteilung Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung des Kündigungsgrundes?
OGH: Nach dem Mietgesetz bedarf es, um einen Kündigungsgrund des Mietvertrages geltend zu machen, eines wichtigen Grundes. Gem § 30 Abs 2 Z 3 3. Fall MRG gilt ein solch wichtiger Grund dann als verwirklicht, sobald sich der Mieter gegenüber dem Vermieter oder einem anderen Mieter desselben Hauses mit einer mit Strafe bedrohten Handlung schuldig macht. Eine solche mit Strafe bedrohte Handlung kann sich gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit richten. Dem Verhalten des Mieters zugerechnet wird jedenfalls auch das Verhalten zusammenwohnender Familienangehöriger. § 30 Abs 2 Z 3 MRG entspricht damit im Wesentlichen dem § 19 Abs 2 Z 3 Fall 2 Mietengesetz.